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Die Änderungen des Onlinezugangsgesetzes

Thorsten Staufer 22. Februar 2024

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Die Änderungen des Onlinezugangsgesetzes

Voraussichtliche Lesedauer: 3 Minuten

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentieren die Koalitionspartner nach langen Verhandlungen die zweite Version des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und somit den neuen Plan für die Digitalisierung der Verwaltung. Sie äußern sich zufrieden darüber, aus einer vagen Zielsetzung einen konkreten Gesetzentwurf gemacht zu haben. Der Entwurf des Onlinezugangsgesetzes 2.0 umfasst viele lang ersehnte Punkte: mehr Standardisierung sowie einen einklagbaren Rechtsanspruch für digitale Verwaltungsdienste. Beide Punkte waren umstritten und wurden im Zuge des parlamentarischen Verfahrens geklärt. 

Die Verhandler hatten vor, Ziele zu definieren und einen klaren Prozess festzulegen, wie künftig digitale Infrastruktur entsteht. Der neue Paragraf 6 sei ein „Schlüsselelement des Gesetzes, mit dem nun Architektur-, Qualitäts- und Interoperabilitätsstandards gesetzt werden können.“ 

Im Detail wird das Bundesinnenministerium (BMI) in Abstimmung mit dem IT-Planungsrat (ITPR) diese Standards erarbeiten. Das BMI und der IT-Planungsrat würden nun verbindliche Anforderungen für Datenqualität und -formate festlegen. Das würde es für die Kommunen einfacher machen, die anderswo entwickelten Fachverfahren in ihren eigenen Systemen umzusetzen.

Darüber hinaus enthält das Onlinezugangsgesetz 2.0 ein Druckmittel, das Grüne, FDP und Union lange gefordert haben. Demnach können Bürger ab dem 01.01.2029 individuell auf einen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen klagen. Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht, aber die FDP-Abgeordneten glauben an die Wirksamkeit. Sie vergleichen den Rechtsanspruch mit dem Klagerecht bei Untätigkeit der Verwaltung. Immerhin ist jetzt der Weg frei für das OZG 2.0. Nach der zweiten und dritten Lesung im Parlament muss aber auch noch der Bundesrat zustimmen.

Die wichtigsten Punkte des OZG 2.0 im Überblick:

  • Standardisierung und Interoperabilität: Die Koalition will eine Rahmenarchitektur entwickeln, die alle relevanten Standards für die Anbindung und den Austausch von Onlinediensten, Fachverfahren und Basisdiensten umfasst. Damit soll das „Einer-für-Alle“-Prinzip verwirklicht werden, das die Nachnutzung von Software bei anderen Kommunen vereinfachen soll.
  • Rechtsanspruch auf elektronische Verwaltungsdienstleistungen: Bund und Länder sollen verpflichtet werden, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Ab Januar 2029 sollen natürliche Personen und ab Januar 2030 juristische Personen einen Anspruch darauf haben, dass auf Bundesgesetz beruhende Verwaltungsleistungen elektronisch zur Verfügung stehen. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
  • Bürgerkonto als zentrales Element: Die Koalition plant die Einführung eines Bürgerkontos, das als Bund-ID bezeichnet wird. Damit sollen Nutzer sich einmalig identifizieren und dann verschiedene Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können. Die Nutzer sollen auch die Möglichkeit haben, Daten, die bereits vorliegen, in ihr Konto zu übertragen und für andere Stellen digital einzureichen.
  • Elster-Zertifikate als Übergangslösung: Neben der eID des elektronischen Personalausweises sollen auch andere Verfahren mit dem EU-eID-Sicherheitsniveau substanziell für den Zugang zu den Verwaltungsportalen genutzt werden können. Dazu zählen auch die Elster-Zertifikate, die von den Finanzämtern ausgestellt werden. Diese Regelung soll gegebenenfalls von BMI und BMF verlängert werden können.
  • Open-Source-Software als bevorzugte Option: Die Bundesbehörden sollen offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt. Dies soll die Transparenz und die Sicherheit der Software erhöhen.

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