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Wie das Föderale Informationsmanagement die Interoperabilität im föderalen System Deutschlands verbessern kann

Thorsten Staufer 17. Juni 2024

Das Föderale Informationsmanagement kann die interoperable digitale Verwaltung vereinfachen und verbessern. Dadurch können Bürger, Unternehmen und Behörden von der einheitlichen und nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung profitieren. Die Interoperabilität ermöglicht den grenzüberschreitenden Informations- und Dienstleistungsaustausch zwischen einzelnen Behörden, Ebenen und Ländern. Das Föderale Informationsmanagement zielt darauf ab, durch die Standardisierung von Prozessen, Daten und Schnittstellen, die Harmonisierung von Rechtsgrundlagen und die Entwicklung von gemeinsamen IT-Lösungen, eine kundenorientierte digitale Verwaltung zu schaffen. Das Föderale Informationsmanagement sollte sich in Zukunft anpassen und Innovation und Flexibilität fördern, um den steigenden technologischen Anforderungen gerecht zu werden.

Wie das Föderale Informationsmanagement die Interoperabilität im föderalen System Deutschlands verbessern kann

Ein Plädoyer für eine bessere Zusammenarbeit und Datenqualität zwischen den föderalen Ebenen

Voraussichtliche Lesedauer: 6 Minuten

Was ist das Föderale Informationsmanagement?

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) ist eine Initiative des Bundes und der Länder, die darauf abzielt, die Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden zu vereinfachen und zu verbessern. Das FIM umfasst die Standardisierung von Prozessen, Daten und Schnittstellen, die Harmonisierung von Rechtsgrundlagen und die Entwicklung von gemeinsamen IT-Lösungen. Das Ziel ist es, eine einheitliche und nutzerfreundliche digitale Verwaltung zu schaffen, die die föderale Vielfalt und die Zuständigkeiten der Länder berücksichtigt.

Warum ist die Interoperabilität wichtig?

Die Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit von verschiedenen Systemen, Daten und Organisationen, miteinander zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Die Interoperabilität ist eine wesentliche Voraussetzung für eine effiziente und effektive digitale Verwaltung, die den Bedürfnissen und Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht. Die Interoperabilität ermöglicht es, dass Informationen und Dienstleistungen über die Grenzen von Behörden, Ebenen und Ländern hinweg verfügbar und nutzbar sind. Die Interoperabilität fördert auch die Transparenz, die Rechtssicherheit und die Qualität der Verwaltungsleistungen.

Beispiele für die Interoperabilität im föderalen Kontext sind:

  • Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das vorsieht, dass alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital angeboten werden. Das OZG erfordert eine enge Koordination und Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um die Prozesse zu digitalisieren und die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
  • Das Projekt XRechnung, das die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor einführt. Das Projekt XRechnung basiert auf einem gemeinsamen Standard für den Austausch von Rechnungsdaten, der die Interoperabilität zwischen den verschiedenen IT-Systemen und Anwendungen gewährleistet.
  • Das Projekt Registermodernisierung, das die Vernetzung und Aktualisierung von verschiedenen Registern wie dem Melderegister, dem Fahrzeugregister oder dem Unternehmensregister ermöglicht. Das Projekt Registermodernisierung zielt darauf ab, die Datenqualität und die Datensicherheit zu verbessern und die Mehrfacherfassung von Daten zu vermeiden.

Beispiele für die Interoperabilität von Verwaltungsprozessen auf europäischer Ebene:

  • Das Projekt Once-Only Principle (OOP), dass die Wiederverwendung von Daten zwischen verschiedenen Verwaltungen und Ländern ermöglicht. Das Projekt OOP vermeidet die Mehrfachabfrage von Daten bei den Nutzerinnen und Nutzern und reduziert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit.
  • Das Projekt Single Digital Gateway (SDG),a das einen zentralen Zugangspunkt für Informationen und Dienstleistungen über die Grenzen hinweg bietet. Das Projekt SDG erleichtert den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, die in einem anderen EU-Land leben, arbeiten oder Geschäfte machen wollen.
  • Das Projekt European Interoperability Framework (EIF), das einen gemeinsamen Referenzrahmen für die Interoperabilität von öffentlichen Verwaltungen in Europa definiert. Das Projekt EIF gibt Empfehlungen und Leitlinien für die Gestaltung und Umsetzung von interoperablen Lösungen, die die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Verwaltungen fördern.

Wie kann das Föderale Informationsmanagement die Interoperabilität verbessern?

Das Föderale Informationsmanagement kann die Interoperabilität im föderalen System Deutschlands verbessern, indem es folgende Maßnahmen umsetzt:

  • Die Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Standards und Referenzmodellen für Prozesse, Daten und Schnittstellen, die die Kompatibilität und den Austausch von Informationen und Dienstleistungen gewährleisten.
  • Die Schaffung und Nutzung von gemeinsamen IT-Plattformen und -Infrastrukturen, die die Vernetzung und Integration von verschiedenen Systemen und Anwendungen ermöglichen.
  • Die Abstimmung und Harmonisierung von Rechtsgrundlagen und Verwaltungsverfahren, die die Konsistenz und die Rechtskonformität von Informationen und Dienstleistungen sicherstellen.
  • Die Förderung und Unterstützung von Kooperationen und Netzwerken zwischen den föderalen Ebenen und Akteuren, die den Wissens- und Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Entwicklung von Lösungen erleichtern.

Wie sollte sich das Föderale Informationsmanagement in der Zukunft weiter entwickeln?

Das Föderale Informationsmanagement sollte sich in der Zukunft weiter entwickeln, indem es folgende Herausforderungen angeht:

  • Die Erhöhung der Akzeptanz und des Nutzens des FIM für die verschiedenen Zielgruppen, insbesondere für die Kommunen, die einen großen Teil der Verwaltungsleistungen erbringen. Das FIM sollte die Bedarfe und Anforderungen der Kommunen berücksichtigen und ihnen konkrete Vorteile und Unterstützung bieten, um die FIM-Standards und -Lösungen zu implementieren.
  • Die Ausweitung der Interoperabilität von Prozessen zwischen den Kommunen, die oft unterschiedliche Verfahren und Systeme für die gleichen Verwaltungsleistungen haben. Das FIM sollte die Harmonisierung und Austauschbarkeit von Prozessen zwischen den Kommunen fördern und ihnen ermöglichen, von den Erfahrungen und Best Practices anderer Kommunen zu lernen und zu profitieren.
  • Die Anpassung an die sich wandelnden technologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die neue Anforderungen und Möglichkeiten für die digitale Verwaltung schaffen. Das FIM sollte die Innovation und Flexibilität fördern und sich an die neuen Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz, Blockchain oder Open Data anpassen.

Fazit

Das Föderale Informationsmanagement ist eine wichtige Initiative, die die Interoperabilität im föderalen System Deutschlands verbessern kann. Die Interoperabilität ist eine notwendige Bedingung für eine moderne und kundenorientierte digitale Verwaltung, die die föderale Ordnung und die Länderkompetenzen respektiert. Das Föderale Informationsmanagement erfordert eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den föderalen Ebenen und Akteuren, die von einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision getragen wird. Das Föderale Informationsmanagement sollte sich in der Zukunft weiter entwickeln, indem es die Akzeptanz, den Nutzen und die Innovation des FIM für die verschiedenen Zielgruppen erhöht.

Was denken Sie? Welche Erfahrungen haben Sie mit Interoperabilität in der Verwaltung gemacht? Teilen Sie Ihre Gedanken und lassen Sie uns gemeinsam an Lösungen arbeiten!

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